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1 January 2005

Editorial

Risikokinder – von ihnen ist im Beitrag Florian Langeggers in diesem Heft die Rede –, das Risiko allein schon, ein Kind zu sein, liegt unter anderem darin, dass man als Kind sehr beeindruckbar ist. Einerseits eine für die Kreativität unerlässliche Eigenschaft, ist die kindliche Beeindruckbarkeit doch eben auch ein Risiko. Melanie Klein fand frappante Formulierungen zum so bedeutenden und folgenschweren Eindruck, den der väterliche Penis auf das Mädchen macht. Auch den Knaben imponiert oft auf rührende Weise alles unerwartet Grosse und mächtig Anschwellende. Der Missbrauch damit wächst sich allzu oft zum Verbrechen aus, in den Medien allgegenwärtig, oft konkret begangen und manchmal bestraft.
Ein Bundesgerichtsentscheid (24.2.2004) empörte die Fachwelt (obwohl es die Schuldfrage ganz eindeutig zulasten des Täters entschied), da er einem Jugendlichen vorwarf, er habe sich nicht genügend gegen die Verführung durch einen Jungscharleiter gewehrt. Das Opfer hätte die Verantwortung, selbst etwas für die Schadenbegrenzung zu tun. Da er dies angeblich nicht getan hatte, wurde sein finanzieller Entschädigungsanspruch reduziert.
Mir fallen dazu einige Deutungsvarianten ein:
  • Der Jugendliche war insofern ein Risikokind, als er konstitutionell zu wenig Abwehrkräfte hatte, um sich (altersgerecht) zu wehren.
  • Er war zum Gehorsam erzogen worden.
  • Er hatte sich aufgrund seiner jugendlichen Bedürfnisse vom Lagerleiter verführen lassen, nicht zuletzt weil er unter dem Eindruck von dessen durch die Kirche gestützter Autorität stand.
  • Er war ein jugendlicher Delinquent (also auch ein Risikokind) und hatte den Lagerleiter verführt, um ihn danach anzuzeigen und eine grosse Entschädigungssumme zu erlangen.
Wenn eine dieser Varianten den Gerichtsentscheid stützen könnte, wäre es vielleicht die vierte. Aber auch in diesem Fall spräche sein jugendliches Alter gegen das Aufbürden jeglicher Verantwortung für die Schadenbegrenzung. Vielmehr bestünde Anlass, dem Verführungsopfer jede erdenkliche Hilfe zukommen zu lassen, um den erlittenen Schaden zu begrenzen.
Der psychotherapeutisch tätige Psychiater (die weibliche Form ist mitgemeint!) hat es oft mit traumatisierten Patienten zu tun, und je länger er praktiziert, desto mehr hat er Gelegenheit aufgrund seines Anschauungsmaterials über das Gewicht und die Proportion von «innerer» und «äusserer» Traumatisierung nachzudenken. Dass das «Innere» ein Niederschlag von ehemals «äusseren» Faktoren ist, ist von der einfachen Logik vorgegeben. In welchem Ausmass aber biographisch erfassbare Faktoren eine Rolle spielen, war lange Gegenstand hitziger Debatten. Heute aber werden die Gewichte anders verteilt, und es geht weniger um das Rechthaben mit mehr biologischen, psychologischen oder soziologischen Theorien, sondern um eine noch zu realisierende integrative Anwendung des vorhandenen Wissens in Diagnostik und Therapie.
Eine durch den hier kritisierten Bundesgerichtsentscheid aufgeworfene Frage für die Fachleute im Gebiet der Persönlichkeitsentwicklung, der Traumatisierung und der Psychopathologie und den entsprechenden Massnahmen ist, wie die Öffentlichkeit – und damit auch das Gericht – informiert und sensibilisiert werden kann. Die allein schon durch die noch unabgeschlossene Persönlichkeitsentwicklung gegebene Vulnerabilität im Bereich, den das erwähnte Bundesgerichtsurteil tangiert, nämlich demjenigen der Entwicklung zur sexuellen Reife, ist zu wenig im allgemein vorherrschenden Bewusstsein verankert. Aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Fachwissen jedenfalls müsste meines Erachtens grundsätzlich von einer Unabgeschlossenheit und damit einer Gefährdung der Persönlichkeitsentwicklung ausgegangen werden, wenn ein Jungscharleiter mit seinen Zöglingen Liebesverhältnisse eingeht. Den Jugendlichen kann nicht ohne weiteres zugemutet werden, einer solchen Verführung zu widerstehen.
Der interdisziplinäre Austausch unter Fachleuten, gerade in solchen Fragen, dürfte weit vorn auf der Prioritätenliste stehen, da es wichtig ist, dass die Fachkreise in der Öffentlichkeit möglichst am gleichen Strick ziehen. Mehr als je zuvor braucht es fürs Interdisziplinäre eine Anstrengung, die jeweilige Andersartigkeit der Mitstreiter zu respektieren, um die gemeinsamen Ziele (hier zum Beispiel den Schutz der Jugendlichen) wirksam verfolgen zu können und nicht in Gefahr zu geraten, die Glaubwürdigkeit wegen kleineren Differenzen in den fachlichen Bereichen vor dem grossen Publikum zu verlieren.
Thomas von Salis

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