Abstract
The factors leading to violent behaviour in prison have been the subject of various research projects. Besides causing financial and structural damage to the penitentiary, violent behaviour during prison sentences is considered to be an important predictor of re-offending. The following article provides an overview of the research literature concerning predictors of violence during imprisonment. The examined criteria include socio-demographic (e.g. age, marital status and level of education) as well as criminological (e.g. previous violent convictions, duration of sentence and type of offence) factors. However, the analysis of the significance of the individual factors is not conclusive. Considering the results of numerous replication studies, young age seems to be connected to an increase in risk for intramural infractions while partnership (marriage) seems to have a protective influence. Regarding vocational training and educational level, mixed results were found. However, being unemployed at the time of the crime seemed to increase the risk for rule violations during imprisonment in most studies analysed. Furthermore, it is generally accepted that duration of sentence and time already served has an influence on the risk of violence as well. Inmates with shorter or finite sentences presented violent behaviour more frequently. The relationship between duration of sentence and violent infractions has repeatedly been described as an inverse U-shaped curve. Accordingly, most violations of prison rules occurred in mid-sentence. The literature examined presents inconsistent results concerning previous violent convictions, type of index offence, ethnic origin and the influence of alcohol consumption and drug use. Evidence seems to be more consistent regarding pre-existing risk-associated socio-demographic variables rather than institutional conditions. Overall comparability of the studies was, however, reduced by the fact that violent behaviour was defined very heterogeneously in the different institutions – sometimes even including verbally aggressive behaviour. Institutions also differed in the likelihood of an infraction being recorded. The heterogeneity of the results can furthermore be explained with the very different cultural and sociological backgrounds of the different institutions examined. As prognostic models are very sample sensitive it is vital to define precisely for which populations the prediction is valid and to examine samples of appropriate size and representativeness as well as control a wide variety of influencing factors with multivariable controlling strategies.
Einleitung
Untersuchungen zu Gewalthandlungen von inhaftierten bzw. untergebrachten (Wenn von untergebrachten Straftätern die Rede ist, kann es sich – je nach Studie – auch um noch nicht rechtskräftig verurteilte Häftlinge handeln. Nachfolgend wird einheitlich von Strafvollzug gesprochen und nicht zwischen Strafvollzug und Gefängnis unterschieden) Straftätern sind sowohl für forensische Kliniken als auch für Strafvollzugsinstitutionen und Untersuchungsgefängnisse von hoher praktischer Relevanz. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über die in der wissenschaftlichen Literatur diskutierten Risikofaktoren für gewalttätiges Verhalten in Strafanstalten zu präsentieren sowie ihre praktische Relevanz zu diskutieren.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden die Prävalenz von institutionellen Gewalthandlungen und deren Prädiktoren erforscht. Dabei bestanden die untersuchten Populationen zum einen aus Patienten psychiatrischer Einrichtungen [1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12]. Als umfassendste Arbeit in diesem Bereich kann die jüngst veröffentlichte MacArthur Study of Mental Disorder and Violence genannt werden [13], die sich mit der Häufigkeit von Gewalthandlungen psychiatrischer Patienten befasst. Zum anderen bestanden die Populationen meistens aus Strafvollzugsinsassen [14,15,16,17,18,19].
Die nachfolgend dargestellten Publikationen fokussieren auf Gewalt in Strafvollzugseinrichtungen. Verschiedentlich wurde in diesem Zusammenhang die Vermeidung von Gewalt als ein zentrales Anliegen von Strafvollzugseinrichtungen bezeichnet [20,21], da durch Gewalthandlungen Insassen und Personal gefährdet und hohe Kosten verursacht werden [22]. Zudem wird das Verhalten während der Haft, vor allem aber während des Strafvollzugs, immer wieder als prognostisch relevanter Aspekt bei der Beurteilung der Legalprognose von Straftätern diskutiert. Es wird angenommen, dass die zu Gewalt neigenden Insassen auch nach ihrer Entlassung in die Gesellschaft eine erhöhte Gewaltbereitschaft aufweisen [15]. Beinahe alle Autoren, die sich mit inhaftierten Straftätern beschäftigten, berichten, dass die Mehrheit gewalttätiger Übergriffe in Institutionen von einer kleinen Minderheit begangen wird [1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12].
Über diesen Konsens hinausgehend ergab sich jedoch kein einheitliches und somit allgemeingültiges Set an Risikofaktoren für die Sicherheitsklassifikation untergebrachter Straftäter [23]. Die möglichen Ursachen für die unterschiedlichen Ergebnisse sind vielfältig. Es können methodische Unzulänglichkeiten und Unterschiede in der Herangehensweise vorliegen. Die Operationalisierung der abhängigen Variablen erfolgte beispielsweise nicht einheitlich [24], indem in einigen Studien Regelverletzungen jeglicher Art, in anderen spezifisch das Vorkommen von gewalttätigem Verhalten untersucht wurde.
Die Befunde variieren auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Akzentsetzung der Studie. Während manche Studien die Institution ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken (Gibt es in Gefängnissen mit älteren Insassen weniger Gewalt als in Gefängnissen mit jüngeren?), nähern sich andere Studien der Fragestellung unter Fokussierung auf das Individuum (Sind ältere Insassen weniger gewalttätig als jüngere?) [24].
Ein weiteres Problem sind die oft wenig reliablen bzw. zu wenig vergleichbaren Daten. So wies Dichfield [24] darauf hin, dass sich Gefängnisse in bezug auf die Art und Zuverlässigkeit der Registrierung von Regelverstössen stark unterscheiden. Daneben werden einige Variablen, wie z.B. die kriminelle Vorgeschichte, oft inadäquat und unvollständig erhoben [25]. Als die Hauptursache für fehlende Daten wird ein mangelhafter Informationsfluss von Justizbehörden in Gefängnisse und Strafanstalten genannt [23]. Auch die von Gendreau, Goggin und Law [26] durchgeführte Metaanalyse von 39 Studien bemängelt, dass die genaue Stichprobenzusammensetzung und die spezifischen institutionellen Rahmenbedingungen nur unzureichend beschrieben werden.
Des weiteren wird die Wahrscheinlichkeit für intramural gewalttätiges Verhalten wesentlich durch das Zusammenwirken von strukturellen Rahmenbedingungen und personenspezifischen Merkmalen bestimmt [27]. Hinsichtlich beider Bereiche unterscheiden sich einzelne Institutionen massgeblich voneinander [28]. Die Insassen unterschiedlicher Institutionen unterscheiden sich hinsichtlich einer Reihe kriminologischer (Deliktart, Deliktschwere, Strafmass, Rechtsstatus), soziodemographischer (Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft) und psychiatrischer (Diagnose, Therapie) Merkmale. Einige Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass das Vorkommen von Gewalt allein durch eine entsprechende Führung und Organisation des Gefängnisses reduziert werden kann [27]. Light [28] empfahl beispielsweise, junge Insassen auf verschiedene Abteilungen der Strafanstalten zu verteilen, anstatt sie an einem Ort zu konzentrieren, da jüngere Insassen nicht per se gewalttätiger sind, sondern die unter Jugendlichen häufig vorliegenden aggressiven sozialen Normen erst durch eine Zusammenlegung jüngerer Insassen zu Gruppen ein gewalttätiges Umfeld entstehen lassen. Light [28] fasste die Gesamtheit der den Ausprägungsgrad der Gewalt bestimmenden Einflussfaktoren unter dem Begriff «Kontexteffekte» zusammen. Er argumentiert, dass es beispielsweise in Hochsicherheitsgefängnissen deshalb häufiger zu gewalttätigen Handlungen kommt, weil dort im Vergleich zu Gefängnissen mit minimaler Sicherheitsstufe gewalttätige Straftäter überrepräsentiert sind. Die Insassenpopulation in Untersuchungshaftgefängnissen ist z.B. im Vergleich zu Strafvollzugsanstalten in der Regel heterogener und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer kürzer. Dies hat häufig die praktische Implikation, dass bedeutend weniger Zeit für psychologische Testverfahren und klinische Einschätzungen zur Verfügung steht und die Möglichkeiten, Risikofaktoren zu erkennen und eine korrekte Sicherheitsklassifikation vorzunehmen, geringer sind [23].
Angeregt durch die Feldstudien von Clemmer [29] und Sykes [30] begann sich die Soziologie in der Mitte des letzten Jahrhunderts mit den Auswirkungen von Inhaftierungen auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt des Interesses stand dabei der Prozess der Anpassung der Gefangenen an die Gefängniswelt mit den ihr eigenen Normen und Regeln. Dabei wurde das Gefängnis primär als «totale Institution» mit einer eigenen Subkultur aufgefasst [31,32]. Clemmer [29] nannte den Prozess der Adaption «Prisonisierung». Zwei Grundvorstellungen, die auch für die Erklärungsversuche von Gewalthandlungen im Vollzug von Bedeutung sind, dominieren die Prisonisierungsforschung [33]: das Deprivations- und das Importationsmodell.
Das Deprivationsmodell fokussiert auf die Belastungen, denen die Insassen während der Inhaftierung ausgesetzt sind – wie z.B. dem Verlust von Freiheit und Autonomie, den eingeschränkten Möglichkeiten, soziale Beziehungen zu unterhalten, dem Entzug materieller und immaterieller Güter sowie dem Mangel an Sicherheit vor Mitgefangenen [30] – und die je nach Ausprägung zu einem unterschiedlichen Grad der Identifikation mit der Gefangenenkultur (z.B. Insassensolidarität, oppositioneller Einstellung zur Anstalt und Resozialisierungszielen oder positiver Einstellung zu Kriminalität) führen [34]. Diesem Modell nach ist Aggressivität das Produkt der belastenden und repressiven Bedingungen in den Gefängnissen [35]. Auch Faktoren wie Überfüllung, Besuchshäufigkeit, Gestaltung des Tagesablaufes, Haftdauer usw. werden mit gewalttätigem Verhalten in Verbindung gebracht [28,36,37]. Interindividuelle Unterschiede zwischen den Insassen werden beim Deprivationsmodell nicht berücksichtigt [33].
Das Importationsmodell betont hingegen die Bedeutung von Personenmerkmalen der Insassen. Hervorgehoben werden dabei z.B. Merkmale wie ethnische Abstammung, Alter, Zivilstatus, die kriminelle Vorgeschichte, Substanzmissbrauch usw. [36,37,38]. Dabei geht das Modell von einer Wechselwirkung zwischen der Gefängniskultur und den Personenmerkmalen aus [33].
Nachfolgend wird die Relevanz verschiedener Merkmale für gewalttätiges Verhalten während des Strafvollzugs diskutiert. Die vorliegende Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche in den Datenbanken Psychinfo und Pubmed. Als Schlagwörter wurden die Begriffe «prison», «jail», «violen*», «aggress*», «inmates», «offend*», «disruptive behavior», «recid*» und «offence» gewählt, wobei diese Begriffe in unterschiedlichen Kombinationen miteinander verbunden wurden. Die Suche wurde weiter dahingehend eingegrenzt, dass die Schlagwörter entweder im Titel oder im Abstract genannt werden mussten.
Soziodemographische Merkmale
Alter
Verschiedene Untersuchungen weisen darauf hin, dass gewalttätiges Verhalten während des Strafvollzugs mit einem niedrigen Lebensalter assoziiert ist. Bereits Hanks [39] fand in seiner Untersuchung von 200 Insassen eines amerikanischen Staatsgefängnisses, dass Personen mit Disziplinierungsproblemen deutlich jünger waren. In einem Projekt der California Department of Corrections Task Force, in dem Gewalt in sechs kalifornischen Gefängnissen untersucht wurde, zeigte sich ein negativer Zusammenhang zwischen dem Lebensalter und der Anzahl gewalttätiger Regelverstösse [14]. Dieser Befund wurde von Forde [40] bestätigt. Campbell et al. [41] kamen in kanadischen Gefängnissen zu vergleichbaren Ergebnissen, indem Insassen der Altersgruppe der 20- bis 24jährigen die höchste und die der Altersgruppe der 60- bis 66jährigen die niedrigste Rate gewalttätiger Regelverstösse zeigten.
Der negative Zusammenhang zwischen Lebensalter und der Anzahl an Regelverletzungen konnte auch in aktuelleren Untersuchungen repliziert werden [26,42,43,44,45,46,47], wobei sich das Alter in einigen Studien sogar als stärkster Prädiktor für Gewalthandlungen im Vollzug herausstellte. Das Lebensalter scheint beispielsweise ein stärkerer Prädiktor als Überfüllung zu sein [48,49]. So zeigten z.B. Ekland-Olson und Barrick [50] anhand der Daten des Texas Department of Corrections, dass die Dichte und Grösse des Gefängnisses – im Gegensatz zum Alter – nicht mit der Gesamtzahl der Regelverstösse und Tätlichkeiten in Zusammenhang steht. Je grösser der Anteil junger Insassen in einer Institution war, um so höher war die Rate an Regelverstössen und Körperverletzungen. Es konnte jedoch auch eine Interaktion zwischen Alter und Gefängnisgrösse identifiziert werden. Jüngere Insassen waren in grösseren Gefängnissen eher anfällig für Anpassungsprobleme und Gewaltmechanismen als ältere.
Die Ursachen für den negativen Zusammenhang zwischen Alter und Regelverletzungen im Vollzug wurden von einigen Autoren mit dem bekannten Zusammenhang zwischen Alter und Kriminalität im allgemeinen erklärt [15,51,52]. Zu einem Grossteil ist demnach der Zusammenhang zwischen Jugend und Disziplinlosigkeit im Gefängnis darauf zurückzuführen, dass delinquentes und Unruhe stiftendes Verhalten vorwiegend in der Jugend auftritt und mit zunehmendem Alter und Reife abnimmt [24].
Bildungsniveau und Ber uf
Hinsichtlich der Bedeutung des Bildungsniveaus und der beruflichen Integration vor der Inhaftierung ergibt sich kein einheitliches Bild. In einer frühen Untersuchung fand Schnur [53] einen positiven Zusammenhang zwischen dem Alter bei Ausbildungsabschluss und der Anzahl von Regelverletzungen während der Haftzeit. Stephen [54] zeigte, dass Insassen ohne Highschool-Abschluss mehr Regelverletzungen im Vollzug begehen als Insassen mit Abschluss. Er interpretierte diesen Befund dahingehend, dass Insassen mit einem höheren Abschluss genauer wissen, welches Verhalten eine vorzeitige Entlassung aus dem Vollzug gefährdet, und sie darum Konflikte vermeiden, die Disziplinierungen oder Sanktionierungen nach sich ziehen könnten. Insassen mit einer höheren Ausbildung besitzen vermutlich bessere Fähigkeiten, sich einer hochstrukturierten Umgebung anzupassen und sich an den Gefängnisalltag zu gewöhnen. Auch bei Gendreau, Goggin und Law [26] war die berufliche Ausbildung ein Prädiktor für Regelverstösse. Diese Befunde stehen in Gegensatz zu vorwiegend älteren Studien, die keine Anhaltspunkte für diesen Zusammenhang aufzeigen konnten [55,56,57,58,59].
Die Stabilität des Arbeitsplatzes wurde wiederholt in einen negativen Zusammenhang mit der Anzahl späterer Regelverletzungen gebracht [23,60]. Anhand einer Stichprobe von 5586 Gefängnisinsassen untersuchten Goetting und Howsen [61] den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit offiziell gemeldeter Regelverstösse und bestimmten Personenmerkmalen. Die Ergebnisse zeigten, dass Arbeitslosigkeit vor dem Strafantritt und Regelverletzungen während des Vollzugs deutlich korrelieren. Keine Zusammenhänge hingegen konnten bezüglich schulischer und beruflicher Leistungen gefunden werden.
Ethnische Herkunft
Die Rolle der ethnischen Herkunft für das Verhalten in Strafvollzugsanstalten wurde erst ab den 1960er Jahren diskutiert. Während die älteren Untersuchungen überwiegend davon ausgehen, dass die Herkunft ein relevanter Einflussfaktor für Verhalten in Institutionen ist [51,62,63,64,65,66,67] und ein positiver Zusammenhang zwischen schwarzer Hautfarbe und Regelverletzungen im Vollzug besteht [15,59,61,68], sind die Ergebnisse jüngerer Untersuchungen an weissen und schwarzen Gefängnisinsassen uneinheitlich: Einige Studien bestätigten, dass schwarze Gefängnisinsassen als Täter und weisse als Opfer überrepräsentiert waren, wobei dies vor allem für die Viktimisierung durch sexuelle Gewalt zutraf [69,70]. Harer und Steffensmeier [71] verwendeten die Daten von 58 amerikanischen Strafvollzugsinstitutionen für männliche Straftäter, um die ethnischen Unterschiede in bezug auf Gewalt, Alkohol- und Drogenabusus zu untersuchen. Es zeigte sich, dass Schwarze im Vergleich zu Weissen signifikant höhere Gewaltraten im Vollzug, dafür aber niedrigere Raten von Alkohol- und Drogenmissbrauch aufwiesen. Auch Ramirez [72] fand in amerikanischen Gefängnissen eine höhere Prävalenz von Regelverstössen bei Schwarzen, jedoch keine signifikanten Unterschiede in bezug auf die Häufigkeit gewalttätiger Regelverstösse.
Einen Hinweis auf eine möglicherweise geringe Aussagekraft dieser Untersuchungen lieferten die Studien von Poole und Regoli [38,73], die in einem Gefängnis mit mittlerer Sicherheitsstufe und einem solchen mit minimaler Sicherheitsstufe einen Zusammenhang zwischen Hautfarbe und der Zuverlässigkeit, mit der Regelverstösse rapportiert wurden, beobachteten. Obwohl schwarze und weisse Insassen die gleiche Häufigkeit von Regelverstössen meldeten, wurden schwarze Insassen vermehrt offiziell rapportiert. Für einen komplexeren Zusammenhang zwischen Hautfarbe und intramuralem Fehlverhalten sprechen die Ergebnisse von Toch, Adams und Greene [68], wonach eine Interaktion zwischen Hautfarbe und der Ausprägung psychopathologischer Phänomene für die Auftretenswahrscheinlichkeit von unberechenbarem Verhalten besteht. Insassen, die psychologisch-psychiatrische Betreuung benötigten, hatten eine höhere Disziplinierungsrate. Eine überproportional hohe Rate an Regelverstössen wurde bei schwarzen Insassen mit psychiatrischer Betreuung beobachtet. Hospitalisierte weisse Insassen fielen hingegen nicht häufiger durch unberechenbares Verhalten auf als nicht hospitalisierte. Andere Autoren verneinen einen Zusammenhang zwischen Hautfarbe und der Wahrscheinlichkeit von Regelverstössen [74,75].
Die Bedeutung der ethnischen Herkunft für das Verhalten von Straftätern während ihrer institutionellen Unterbringung wurde vor allem durch den Vergleich der Verhaltensweisen von Menschen mit weisser und schwarzer Hautfarbe untersucht. Wenige Studien bezogen auch lateinamerikanische Minderheiten mit ein. Gemäss Woolredge [47] begingen Amerikaner mexikanischer Abstammung innerhalb des Vollzugs häufiger ein Verbrechen gegen Leib und Leben als Amerikaner angelsächsischer und afrikanischer Abstammung.
Im Hinblick auf europäische Verhältnisse ist bei der Interpretation der dargestellten Ergebnisse zu berücksichtigen, dass sich europäische und amerikanische Gefängnispopulationen in der ethischen Zusammensetzung stark unterscheiden und derzeit europäische Studien zum Faktor «ethnische Herkunft» nicht vorliegen.
Partnerschaft, Zivilstatus
Die Ehe wurde von verschiedenen Autoren als protektiver Faktor für intramurale Regelverstösse identifiziert. Bereits in einer sehr frühen Studie von Schnur [53] wurden alleinstehende Männer als problematische Insassen bezeichnet. Nach Strauss und Sherwin [76] nahmen alleinstehende Männer im Vergleich zu verheirateten auch häufiger an Revolten teil. Brown [77] zeigte, dass verheiratete Männer eine signifikant niedrigere Rate an Regelverletzungen aufwiesen als alleinstehende, und schloss daraus, dass die Ehe und ein familiäres System eine strukturierende Wirkung ausüben und über die Befriedigung wichtiger menschlicher Bedürfnisse wie z.B. sexuelle Befriedigung, Zuneigung, emotionale Sicherheit usw. eine positive Wirkung entfalten. Dadurch seien verheiratete Straftäter ausgeglichener, im Vollzugsalltag besser organisiert und fähiger, sich an Regeln zu halten. Der protektive Effekt der Ehe wurde von Myers und Levy [59] sowie Chapman und Alexander [78] repliziert. Auch Flanagan [79] bestätigte den Zusammenhang zwischen Zivilstatus und Regelverletzungen bei Gefängnisinsassen, dies allerdings nur bei Insassen mit langen Haftstrafen. Bei Insassen mit kurzen Haftstrafen war der Zusammenhang bedeutend geringer ausgeprägt.
Der negative Zusammenhang zwischen partnerschaftlicher Bindung und Verhalten während des Strafvollzugs scheint auch speziell für gewalttätiges Verhalten zu gelten. Campbell et al. [41] differenzierten bei Insassen kanadischer Gefängnisse zwischen der Bedeutung der Ehe, fester Partnerschaft und Partnerlosigkeit für gewalttätige Regelverstösse. Die Häufigkeit gewalttätiger Vorfälle war bei alleinstehenden Insassen fast doppelt so hoch wie bei verheirateten, während die Rate im Vergleich zu Insassen, die im Konkubinat lebten, im mittleren Bereich lag. Woolredge [47] näherte sich der Fragestellung über das Konstrukt «enger familiärer Bindungen». Er untersuchte den Einfluss von persönlichkeits- und institutionsbedingten Merkmalen von Gefängnisinsassen auf die Wahrscheinlichkeit von unangepassten Verhaltensweisen (Vergehen und Regelverstössen) im Vollzug. Es zeigte sich, dass die Gefängnisinsassen mit weniger engen familiären Bindungen (unverheiratet und kinderlos) häufiger ein Vergehen gegen Leib und Leben während des Vollzugs begingen.
Konsum psychotr oper Substanzen
Die meisten der älteren Untersuchungen, in denen der Einfluss von Alkoholkonsum untersucht wurde, fanden keine Hinweise für einen signifikanten Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum bzw. Alkoholabusus und Regelverletzungen im Vollzug [61,80]. Auch Myers und Levy [59] wiesen darauf hin, dass bei Insassen mit Disziplinierungen schwerer Alkoholabusus nicht gehäuft nachweisbar war. Sie stellten fest, dass Insassen mit chronischen Disziplinierungsproblemen sogar weniger Alkohol als andere konsumierten. Es gibt jedoch auch Untersuchungen, die zu anderen Schlussfolgerungen kamen. Beispielsweise besteht gemäss Flanagan [15] ein positiver Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und der Anzahl von Regelverstössen im Vollzug.
In jüngeren Untersuchungen wird Alkoholkonsum kaum mehr als Einflussfaktor für die Auftretenswahrscheinlichkeit strafvollzugsbegleitender Gewalt untersucht. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Zugänglichkeit der Insassen zu Alkohol sehr begrenzt ist.
Besonders heterogen präsentiert sich die Befundlage über die Bedeutung von Drogenkonsum für gewalttätiges Verhalten im Vollzug. Dies könnte damit zusammenhängen, dass sich Gefängnisse hinsichtlich der Zugänglichkeit zu Drogen und der Zuverlässigkeit, mit der Konsum festgestellt wird, deutlich unterscheiden.
Vor allem Flanagan [15] sprach von einem positiven Zusammenhang zwischen Drogenkonsum bzw. Drogenabusus und der Anzahl von Regelverstössen im Vollzug. In einer Untersuchung der jährlichen Disziplinierungsrate von männlichen Gefängnisinsassen zeigte sich, dass Drogenkonsum mit Regelverstössen während der Institutionalisierung in Zusammenhang stand. Nach Brennan [23] ruft erst die Interaktion zwischen jungem Alter und Drogenkonsum hohe Raten an Regelverstössen hervor. Allerdings gibt es auch Autoren, die einen Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und der Anzahl Regelverstösse im Vollzug verneinen [59,61,80].
Kriminologische Merkmale
Strafmass
Während sehr alte Studien keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Strafmass und der Auftretenswahrscheinlichkeit von Regelverletzungen fanden [39,76], konnte in aktuelleren Untersuchungen ein Zusammenhang wiederholt repliziert werden. Interessanterweise zeigten sich sowohl negative [71] als auch positive Zusammenhänge [45,47].
Das Deprivationsmodell versucht, wie bereits erwähnt, das Verhalten im Vollzug mit den herrschenden institutionellen Bedingungen zu erklären [35]. Einige Vertreter dieser Theorie nehmen einen starken Zusammenhang zwischen dem Grad der Prisonisierung und der Länge des Gefängnisaufenthaltes an. Je länger die Haftstrafe eines Straftäters ist, desto grösser sei seine Tendenz, sich mit der Subkultur der Gefängnisinsassen zu identifizieren und Regelverstösse zu begehen. Dies entspräche einem positiven Zusammenhang zwischen Haftlänge und Auftretenshäufigkeit von Regelverletzungen. Die Importationstheorie, bei der Personenmerkmale im Vordergrund stehen, betont hingegen, dass Insassen mit langen Haftstrafen in der Regel wegen relativ schwerer und/oder gewalttätiger Delikte verurteilt worden sind. Im Gegensatz zu Insassen mit kurzen Haftstrafen würden diese eine Überidentifikation mit der Insassen-Subkultur vermeiden und im Vergleich zu Kurzstrafigen mit einer geringeren Anzahl von Regelverstössen auffallen [24]. Es wird also ein negativer Zusammenhang zwischen Strafmass und Häufigkeit von Regelverletzungen angenommen.
Die empirischen Befunde unterstützen eindeutig die Annahme der Importationstheorie. Es konnte wiederholt gezeigt werden, dass ein negativer Zusammenhang zwischen Strafmass und Häufigkeit von Regelverletzungen besteht [47,56,77,81]. Schon Bevan publizierte 1980 ähnliche Resultate bei einer Population von australischen Gefängnisinsassen, indem er zwischen Straftätern mit einer Haftstrafe von unter und über fünf Jahren unterschied [82]. Den beschriebenen negativen Zusammenhang zwischen der Vollzugsdauer und der Begehung von Regelverstössen im Vollzug replizierend, wiesen Campbell et al. [41] darüber hinaus darauf hin, dass Regelverletzungen bei Insassen mit einer Haftstrafe von weniger als zwei Jahren besonders häufig auftraten. Flanagan [79] zeigte an einer Stichprobe von 1466 Insassen amerikanischer Gefängnisse auf, dass Disziplinierungsraten von Langstrafigen signifikant niedriger waren als diejenigen von Kurzstrafigen, und dies auch in den ersten Jahren der Haftstrafe. Er erklärte diesen Zusammenhang damit, dass Gefängnisinsassen mit langen Haftstrafen eher bestrebt sind, Probleme im Vollzug zu vermeiden.
Einige Autoren konzentrierten sich auf gewalttätige Regelverletzungen. Nach Harris und Rice [83] waren diejenigen Gefängnisinsassen gewalttätig, die über geringe Coping-Strategien verfügen und zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt wurden. Harer und Steffensmeier [71] präzisierten den negativen Zusammenhang dahin gehend, dass Insassen mit einem kürzeren Strafmass und Insassen mit einer endlichen Strafe eine höhere Wahrscheinlichkeit für gewalttätiges Verhalten während des Vollzugs aufwiesen.Auch Akman [84], Flanagan [79], Porporino [18] und Sylvester et al. [19] vertraten die Meinung, dass diejenigen Straftäter gewalttätiger seien, die zu kurzen Haftstrafen verurteilt wurden. Woolredge [47] hingegen beschrieb einen positiven Zusammenhang. Insassen mit einer Haftstrafe von mehr als fünf Jahren hätten eine grössere Wahrscheinlichkeit, ein Vergehen gegen Leib und Leben zu begehen.
Gegen einen linearen negativen Zusammenhang zwischen Strafmass und Gewalthandlungen während des Vollzugs sprechen die Befunde aus der Untersuchung von Sorensen und Wrinkle [46] an Häftlingen, die zur Todesstrafe, zu lebenslänglicher Haft mit bedingter Entlassung oder zu lebenslänglicher Haft ohne bedingte Entlassung verurteilt worden waren. Diese drei Gruppen unterschieden sich nicht hinsichtlich der Häufigkeit, mit der gewalttätige Verhaltensweisen beobachtet werden konnten. Allerdings fand Williamson [85] bei Insassen mit einer lebenslänglichen Haftstrafe ohne bedingte Entlassung häufiger Regelverstösse als bei Insassen mit einer lebenslänglichen Haftstrafe mit der Möglichkeit auf bedingte Entlassung.
Bisherige Haftdauer
Neben dem Strafmass wurde auch die Bedeutung der bisherigen Dauer der Inhaftierung für gewalttätiges Verhalten während des Strafvollzugs untersucht. Es wurde also versucht, der Frage nachzugehen, ob die Wahrscheinlichkeit für Gewalthandlungen über die gesamte Dauer der Inhaftierung gleich hoch ist.
Chapman und Alexander [78] stellten die Wahrscheinlichkeit für Regelverletzungen als eine umgekehrt U-förmige Funktion der gesamten Vollzugszeit dar. Demnach nehmen Disziplinierungsraten mit zunehmender Vollzugsdauer zu, sind in der Mitte der Vollzugszeit am höchsten und nehmen mit der näherkommenden Bewährungszeit oder dem Datum der Entlassung ab. Auch Zamble [86] betonte einen nicht-linearen Zusammenhang zwischen Vollzugszeit und der Anzahl Regelverletzungen.
Wheeler [87] war einer der ersten Autoren, die diesen umgekehrt U-förmigen Verlauf beschrieben haben. Er versuchte, ihn über das Konzept der «antistaff values» (hier: Wertvorstellungen entgegen den Strafvollzugsvorschriften) zu erklären. Ein höherer Grad von «Prisonisierung» sei mit stärkeren «antistaff values» verbunden. Er nahm an, dass das Verhalten von Straftätern nach der Hälfte der Haftzeit, wenn der Gefängnisinsasse am weitesten von externen Einflüssen entfernt und am empfänglichsten für Einflüsse von Mitinsassen ist, durch das geringste Mass an Konformität gegenüber den Gefängnisvorschriften charakterisiert ist. Wheelers Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Gefängnisinsasse in der Endphase seines Haftaufenthaltes einen Sozialisationsprozess durchmacht bzw. angesichts möglicher Vollzugslockerungen eher bereit ist, Regeln einzuhalten.
Eventuell gilt dieser umgekehrt U-förmige Verlauf nicht gleichermassen für alle Insassen. Flanagan [79] beobachtete, dass Insassen mit kurzen Haftstrafen (Strafmass von unter 5 Jahren) den grössten Teil ihrer Regelverletzungen in der Mitte ihrer Haftzeit begingen, während Regelverletzungen bei Langzeitinsassen (Strafmass von über 5 Jahren) zu beliebigen Zeitpunkten in ihrer Haftzeit gleich wahrscheinlich waren.
Sorensen und Wrinkle [46] konnten sowohl für allgemeine als auch für gewalttätige Regelverstösse einen positiven Zusammenhang zwischen der Vollzugszeit und der Anzahl von Regelverletzungen feststellen. Dies steht in Einklang mit der Untersuchung von Proctor [45], wonach ein positiver Zusammenhang zwischen Haftdauer und Anspassungsproblemen vorliegt. In anderen Studien wiederum zeigte sich kein Zusammenhang zwischen der Vollzugszeit und der Anzahl Regelverletzungen im Vollzug [36,47,52,55,56,71].
Besuch währ end des Strafvollzugs
Die Bedeutung von Besuch für die Auftretenswahrscheinlichkeit gewalttätiger Regelverletzungen wurde bislang wenig untersucht. Die vorliegenden Untersuchungen ergaben kein einheitliches Bild. Dies könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Erlaubnis für Besuch stark durch die bisherige Vollzugsdauer, das Strafmass und auch das bisherige Verhalten im Vollzug (Anzahl und Art von Regelverletzungen) determiniert wird.
Akman [84], Flanagan [79] und Zink [88] konnten einen negativen Zusammenhang zwischen deviantem Verhalten im Vollzug und Besuchen nachweisen. Auch nach Ellis et al. [36] hatten Insassen mit Besuchsrecht eine geringere Wahrscheinlichkeit im Vollzug durch aggressives Verhalten aufzufallen als Insassen, die keinen Besuch bekamen. Lembo [89] hingegen konnte keinen Zusammenhang zwischen der Anzahl Regelverstösse im Vollzug und dem persönlichen Kontakt mit externen Personen finden.
Vorstrafen
In vielen Studien über Regelverstösse bzw. gewalttätiges Verhalten im Vollzug wurde die kriminelle Vorgeschichte als stärkster Prädiktor für aggressives Verhalten genannt [14,16,17,18,59,90,91,92,93,94]. So zeigten Ellis et al. [36] sowie Goetting und Howsen [61] in ihren Untersuchungen einen positiven Zusammenhang zwischen der Anzahl Vorstrafen und allgemeinen Regelverletzungen im Vollzug auf. Nach Cooper und Werner [42] gilt dieser Zusammenhang auch in bezug auf gewalttätige Regelverstösse.
Eine frühe Untersuchung von Brown und Spevacek [55] fand einen negativen Zusammenhang zwischen der Disziplinierungsrate während der Haftzeit und der Anzahl früherer Straftaten: Insassen mit einer hohen Disziplinierungsrate wiesen im Vergleich zu ihren angepassten Mitinsassen sowohl weniger Vergehen in ihrer Jugendzeit als auch allgemein weniger Straftaten vor dem Anlassdelikt auf. Andere Studien, wie z.B. die von Adams [80], konnten hingegen keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Anzahl Vorstrafen und der Anzahl Regelverstösse während der Haftzeit nachweisen.
Anlassdelikt
Die Bedeutung des Anlassdeliktes, also jenes Hauptstraftatbestandes dessen Strafe zum Zeitpunkt der Untersuchung vollzogen wird, wurde eingehend untersucht. In der Studie von Forde [40] wiesen Straftäter mit Raub- und Körperverletzungsdelikten, nicht aber Sexualstraftäter, ein hohes Risiko für Disziplinierungen auf. Chapman und Alexander [78] wiederum zeigten, dass Insassen mit einem gewalttätigen Beziehungsdelikt im Vergleich zu Insassen mit Tötungsdelikten eine höhere Rate an Regelverstössen aufwiesen.
Die meisten gewalttätigen Zwischenfälle geschehen in Hochsicherheitsgefängnissen, in denen Straftäter inhaftiert sind, die wegen schwererer Gewaltdelikte verurteilt worden sind [95]. Dies wirft die Frage auf, ob gewalttätige Regelverletzungen überwiegend durch Gewaltstraftäter begangen werden. Diese Annahme wird durch einige Untersuchungen gestützt [15,37,56,58,96]. Auch in einer Studie von Poole und Regoli [38] stand Gewaltanwendung vor dem Vollzug in direktem Zusammenhang mit der Häufigkeit von Gewalthandlungen während des Vollzugs. Eine spezifischere Aussage machten Campbell et al. [41]. Sie zeigten, dass die Insassen mit der höchsten Rate an gewalttätigen Regelverstössen diejenigen waren, die wegen versuchten Mordes, Totschlags oder Sexualdelikten verurteilt worden waren.
Woolredge [47] konnte hingegen nicht nachweisen, dass Gewaltstraftäter im Vergleich zu anderen Straftätern vermehrt zu gewalttätigen Handlungen im Vollzug neigen. Auch bei Mills und Kroner [43] zeigte sich hinsichtlich der durchschnittlichen Anzahl gewalttätiger Vorfälle im Vollzug kein signifikanter Unterschied zwischen Straftätern, die Kinder sexuell missbraucht hatten, und Gewaltstraftätern. Verschiedene Studien wiesen darauf hin, dass sich Gewaltstraftäter im Vollzug allgemein sehr angepasst verhalten. So untersuchte Waldo [97] die Disziplinierungsrate von Mördern und Nichtmördern und fand heraus, dass wegen Mordes verurteilte Insassen weniger zu Regelverstössen neigten als Nichtmörder. Andere Studien zeigten, dass die Schwere des Deliktes nichts über das Verhalten eines Insassen im Vollzug aussagt [36,76,80,98]. Auch nach Proctor [45] sowie Goetting und Howsen [61] ist das Anlassdelikt kein Prädiktor für Anpassungsprobleme im Vollzug.
Harris und Rice [83] gehen davon aus, dass Individuen mit mehreren leichteren Straftaten in der Vergangenheit eine grössere Wahrscheinlichkeit aufweisen, im Vollzug gewalttätig zu werden, als diejenigen Straftäter mit einer kleinen Anzahl schwerer antisozialer Handlungen. Diese Inkonsistenz betreffend der Korrelationen früherer Gewalthandlungen und der Häufigkeit gewalttätiger Regelverstösse zeigt, wie wichtig es ist, die verschiedenen Typen von Gewaltdelikten zu unterscheiden (wie der Tötung des Ehepartners, Serienmörder, wiederholtem Raub usw.) und die Zusammenhänge einzeln zu untersuchen [23].
Schlussfolgerung
In der Vergangenheit wurden verschiedene Einflussfaktoren für Gewalttätigkeit während einer Inhaftierung und vor allem während des Strafvollzugs eingehend untersucht. Insgesamt findet sich nur bezüglich weniger Merkmale eine eindeutige Befundlage. Unter den in der Literatur untersuchten soziodemographischen und kriminologischen Merkmalen präsentiert sich das Alter als einer der markantesten und eindeutigsten Prädiktoren für gewalttätiges Verhalten im Vollzug. Junge Insassen wiesen im Vergleich zu ihren älteren Mitinsassen bedeutend mehr gewalttätige Regelverstösse auf, wobei die Disziplinierungsrate kontinuierlich mit zunehmendem Alter abnahm. Zudem scheint die Ehe einen protektiven Einfluss auf Gefängnisinsassen zu haben, was sich in einer deutlich tieferen Disziplinierungsrate bei verheirateten Insassen ausdrückt. Offen bleibt dabei, ob sich die partnerschaftliche Bindung protektiv auswirkt oder aber Personen mit Risikomerkmalen für Regelverletzungen und Gewalttätigkeit eine geringere Wahrscheinlichkeit für dauerhafte Beziehungen aufweisen. Vermutlich dürften beide Effekte eine Rolle spielen.
Als gesichert anzusehen ist ferner, dass auch das Strafmass und die bisherige Vollzugsdauer das Risiko für Gewalttätigkeit beeinflussen. Insassen mit kürzeren oder endlichen Haftstrafen fallen häufiger durch gewalttätiges Verhalten auf. Zwischen der Vollzugszeit und Gewalttätigkeit wurde wiederholt ein umgekehrt U-förmiger Zusammenhang festgestellt. Demnach werden die meisten Regelverstösse in der Mitte der Vollzugszeit begangen. Einheitlich sind die Ergebnisse somit eher bei jenen Variablen, die institutionellen Einflüssen oder gesellschaftlichem Wandel nur geringfügig unterliegen, wie dies bei Zivilstatus, Alter, Strafmass und Vorstrafe der Fall ist. Dieser Befund, insbesondere der Zusammenhang zwischen Strafmass und Regelverletzungshäufigkeit, legt den Schluss nahe, dass der Importationstheorie gegenüber dem Deprivationsmodell der Vorzug zu geben ist. Die Importationstheorie geht von der Bedeutung vorgängig bestehender risikoassoziierter Personenmerkmale für die Häufigkeit von Regelverstössen aus, wohingegen das Deprivationsmodell institutionelle Aspekte als ursächlich ansieht. Es gibt auch Hinweise darauf, dass die Stabilität des Arbeitsplatzes vor Haftantritt negativ bzw.Arbeitslosigkeit vor Haftantritt positiv mit der Anzahl an Regelverstössen korreliert.
Ein uneinheitliches Bild ergibt sich in der Literatur hinsichtlich einer Vielzahl anderer untersuchter Faktoren wie zum Beispiel der Bedeutung von früheren Gewaltdelikten, der Anlasstat, der ethnischen Herkunft, dem Bildungsniveau oder dem Einfluss von Alkohol- und Drogenkonsum. Die Heterogenität der Ergebnisse kann unter anderem mit den sehr unterschiedlichen Populationen aus verschiedenen Kulturen mit länderspezifischen Vollzugsformen erklärt werden. Aus diesem Grund ist es, um das Risiko für gewalttätige Auseinandersetzungen in Hafteinrichtungen bestimmen zu können, äusserst wichtig, die Stichprobe sehr sorgfältig zu definieren und möglichst viele Einflussfaktoren zu kontrollieren. Nur so können aussagekräftige multivariable Modelle gerechnet werden, die jedoch jeweils nur für eine spezifische Population Gültigkeit haben. Diese Stichprobenabhängigkeit prognostischer Modelle unterstreicht die Notwendigkeit länder- und kulturspezifischer Untersuchungen sowie ausreichend grosser und repräsentativer Stichproben. Die empirischen Befunde legen den Schluss nahe, dass die Prävalenz von Gewalttätigkeit durch die Veränderung von Rahmenbedingungen zwar beeinflusst werden kann (z.B. junge Gefängnispopulationen vermeiden), solche Massnahmen aber auf die spezifische Zusammensetzung der Insassen sowie die strukturellen Rahmenbedingungen abzustimmen sind.
Grundsätzlich bietet die Untersuchung von institutionellem Verhalten aus wissenschaftlicher Sicht besonders interessante Rahmenbedingungen, weil sich viele Faktoren kontrollieren lassen und Insassen einer Institution unter ähnlichen Bedingungen leben. Andererseits wird das Verhalten innerhalb von Institutionen durch ein komplexes Zusammenspiel von institutionellen Rahmenbedingungen und individuellen Personenmerkmalen beeinflusst.
Bei der Suche nach Prädiktoren ist es deshalb unerlässlich, verschiedene weitere Einflussfaktoren zu berücksichtigen bzw. zu kontrollieren, wie Haftstatus, Haftzeit, Strafmass, Abteilung in der Anstalt, Vollzugsform usw. Um diese Variablen berücksichtigen bzw. kontrollieren zu können, reichen bivariate Analysen nicht aus. Zu diesem Zweck sollten multivariable Modelle gerechnet werden, die den Einfluss dieser Prädiktoren in Abhängigkeit voneinander zu analysieren vermögen.
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