Nach einer zusammenfassenden Übersicht über das Thema und die Autoren des Buches von Peter Joel Hurwitz,Arzt und Projektleiter «Jüdische Ethik und Sterbehilfe» am Institut für Jüdische Studien der Universität Basel, und einem erläuternden Vorwort durch Jacques Picard, Leiter dieses Instituts, erörtern vorwiegend jüdische und einige christliche Autoren die Thematik von verschiedenen Aspekten her. Einleitend geht Rabbiner David Bollag, geboren in Basel, heute in Jerusalem lebend, ausführlich auf das jüdische Religionsgesetz, die Halacha, und damit auf alle Werke ein, in denen Ausführungen dazu und damit auch zur Ethik enthalten sind, wie die Fünf Bücher Moses, die Mischna (Mündliche Lehre) und den Talmud. Elias Hofstetter und Mario Marti tragen mit ihrer rechtsvergleichenden juristischen Betrachtung der gesetzlichen Situation der Sterbehilfe in verschiedenen europäischen Ländern und in den USA zur Klärung der Begriffe bei. Von Rabbiner J. David Bleich, Yeshiva University, New York, wird in seinem Beitrag der orthodoxe Standpunkt vertreten und dabei festgehalten: «Wenn … das doppelte Ziel des Vermeidens von Schmerzen und des Bewahrens von Leben miteinander in Konflikt geraten, erkennt das Judentum in der Heiligkeit des Lebens den höchsten Wert.» Rabbiner Leonard S. Kravitz, Hebrew Union College, New York, bearbeitet vom Standpunkt des liberalen Judentums die Thematik und zitiert u.a. folgende Worte eines Reformrabbiners: «Es ist eine merkwürdige, allerdings unbestreitbare Tatsache, dass die Theorie der Sterbehilfe, selbst in ihrer engsten Auslegung, niemals Platz im jüdischen Denken gefunden hat … Das jüdische Ideal von der Heiligkeit des Lebens … würde einen nicht absehbaren Schaden nehmen, wenn … Menschen die Freiheit hätten, die Bedingungen festzulegen, unter denen sie ihrem Leben und dem Leben anderer ein Ende setzten.» Avraham Steinberg, Professor, Arzt und Medizinhistoriker in Jerusalem, war Vorsitzender der israelischen Regierungskommission mit dem Auftrag, einen Gesetzesvorschlag zur Betreuung von Patienten am Lebensende auszuarbeiten. Das am 21. März 2004 von der Kommission der dortigen Regierung vorgeschlagene Gesetz, das im Dezember 2004 vom israelischen Parlament angenommen wurde, basiert auf folgenden philosophisch-moralischen Erwägungen: Es ist notwendig, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen gegensätzlichen Werten und Grundsätzen zu bestimmen, wie z.B. die Heiligkeit des Lebens, die Autonomie der schwer Kranken usw. Das Gesetz verbietet jegliche Handlung, welche die Lebensdauer absichtlich verkürzt, darunter die aktive Sterbehilfe, den ärztlich assistierten Suizid, das Absetzen einer kontinuierlichen Behandlung. Doch ermöglicht das Gesetz einen autonomen Entscheid des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters, eine intermittierende Therapie nicht zuzulassen. Dr.Vardit Ravitsky von der Philosophischen Fakultät der BarIlan-Universität, Ramat Gan, Israel, unterstreicht die Notwendigkeit, die Kluft zwischen der Berücksichtigung der persönlichen Autonomie des Patienten und dem Respekt für kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten zu überbrücken. Schimon M. Glick, Professor, Medizinethiker, Arzt an der BenGurion-Universität in Beer Sheva, Israel, betont u.a., dass im Judentum auf der einen Seite das menschliche Leben einen hohen Wert besitze, auf der anderen Seite das Leiden weniger beachtet werde als in einigen anderen Kulturen. Einige jüdische Quellen besagten indes klar, dass langes Leiden zu vermeiden sei, da es schlimmer als der Tod sei. Rabbiner Maurice Lamm, Yeshiva University, New York, Gründer und Präsident des National Institute for Jewish Hospice, betont, dass bei der Betreuung von Menschen am Lebensende nicht nur die Tradition des Religionsgesetzes, sondern auch die Tradition von Gefühl und Empathie entscheidend sei, die den ganzen jüdisch-religiösen Lebenswandel bestimmten. Dementsprechend gelte es auch aus jüdischer Sicht, das Leiden zu lindern und die Einsamkeit beim Zugehen auf den Tod durch Krankenbesuche und mitmenschliche Liebe zu erleichtern. Lydia Goldschmidt, diplomierte Krankenschwester und Leiterin des Pflegedienstes im Shaarei Zedek Medical Center in Jerusalem, unterstreicht, dass auch für die Krankenschwestern der Grundsatz der Unantastbarkeit des Lebens gelte. Doch solle nach Möglichkeit die Autonomie des Patienten, wenn es aufs Sterben zugehe, gewahrt bleiben. Nach Hans Küng, ehemaligem Dozenten für ökumenische Theologie an der Universität Tübingen und Gründer der Stiftung Weltethos, ist gemäss christlicher Überzeugung das menschliche Leben einerseits «letztlich eine Gabe Gottes, aber zugleich nach Gottes Willen auch des Menschen Aufgabe». Der Autor tritt für die Autonomie des Patienten ein, dem zumindest die Schmerzen und das «unnütze» Leiden genommen werden müssten. Mit der Sterbebegleitung bei Kindern, die von einer todbringenden Krankheit betroffen sind, müsse sich jeder Arzt befassen, der in einer pädiatrischen Klinik arbeite, wie Walter H. Hitzig, emeritierter Professor, Chefarzt und Hämatoonkologe des Universitätskinderspitals Zürich, feststellt. Wie der Autor ausführt, stellen sich dem Arzt bei Kindern und Eltern, ob sie christlichen, jüdischen, muslimischen oder buddhistischen Glaubens seien, weitgehend übereinstimmende Probleme und Aufgaben: Neben wissenschaftlichen Bemühungen seien es jene einer angemessenen psychologischen Begleitung dieser jungen Menschen und ihrer Angehörigen sowie das Ergreifen lindernder (palliativer) Massnahmen. Hitzig schildert auch anschaulich die Arbeit der Psychotherapeutin Susan Bach, die jahrelang in seiner Klinik tätig war. Sie verstand es, anhand von Zeichnungen bei kritisch kranken Kindern zu zeigen, dass Endzeitgedanken schon sehr kleine Kinder beschäftigen und bei Adoleszenten sehr intensiv werden können.
Die angeführten Beiträge namhafter Autoren sind nicht nur von grossem Interesse für die Behandlung von kranken jüdischen Menschen und die Bürger Israels, sondern international für alle Ärzte und Ärztinnen, ja überhaupt alle Menschen – und wer gehörte nicht dazu –, die sich mit Tod, Ethik und Sterbehilfe auseinandersetzen müssen. Das Buch ist daher nicht nur für Fachkräfte, sondern auch für allgemein Interessierte sehr lesenswert.
R. Battegay, Basel