Im vergangenen Jahr galt die Hauptarbeit des Vorstands erneut dem Thema Qualitätssicherung sowie der Fortbildung unserer zurzeit 171 Arbeitsgruppenmitglieder. Dafür hat er sich zu insgesamt sechs Sitzungen versammelt, wobei deren drei zusammen mit Vertretern der Industrie erfolgten.
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Der Kommentar zum Vorgehen bei Rückrufen der Industrie im Zusammenhang mit kardialen Implantaten wurde verabschiedet und zur Publikation in der Schweizerischen Ärztezeitung eingesandt. Der neue ICD-Pass der Arbeitsgruppe liegt in deutsch, französisch und italienisch vor. Die elektronische Erfassung der ICD-Operationen ist fertig gestellt und erlaubt nun die automatisierte Zusammenstellung der entsprechenden statistischen Daten. Grössere Vorarbeiten wurden für das geplante schweizerische ICD-bzw. Schrittmacher-Register geleistet. Der Vorstand hofft, dieses Projekt im laufenden Jahr weitgehend abschliessen zu können. Mit dem Ausfüllen eines einzigen elektronischen Datensatzes sollen nicht nur das Register, sondern auch die Statistik der Arbeitsgruppe, die ICD-bzw. Schrittmacherpässe sowie die entsprechenden Operationsberichte erstellt und zentrumsspezifische Datenauswertungen ermöglicht werden.
In enger Zusammenarbeit mit der Industrie und dank deren grosser Unterstützung konnte, wiederum sehr erfolgreich, Swissrhythm im Kongresszentrum Luzern durchgeführt werden. Die Veranstaltung wurde durch einen weiteren praktischen Teil ergänzt und die bis Samstag dauernde Tagung beginnt jetzt bereits am Donnerstagnachmittag mit Programmierkursen zur Schrittmachertherapie. Grossen Raum nimmt an Swissrhythm die Weiterbildung unseres Assistenzpersonals ein. Trotz dieser wesentlichen Programm-Erweiterungen konnten erfreulicherweise die Kosten pro Teilnehmer seit der ersten Veranstaltung im Jahre 2002 konstant gehalten werden.
Für die Zukunft wünscht sich der Verfasser eine Zertifizierung für die Tätigkeit in gewissen kardiologischen Subspezialitäten, um den berechtigten Anforderungen an die Qualität bestmöglich entsprechen zu können. Er stellt sich vor, dass die Zertifizierung durch die SGK erfolgen sollte, den Facharzttitel Kardiologie zur Voraussetzung hätte und aufgrund des Nachweises einer entsprechenden spezialisierten Ausbildung, eines bestimmten Tätigkeitsvolumens sowie der dokumentierten Fortbildung im entsprechenden Teilgebiet der Kardiologie abgegeben würde. Mit einem derartigen Vorgehen wäre die Einheit des Faches Kardiologie nach Meinung des Verfassers nicht gefährdet. Er denkt hingegen, dass es sich aus verschiedenen Gründen als Schuss in den eigenen Fuss erweisen könnte, wenn sich die SGK nicht aktiv in diese Richtung bewegt.