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GmbH
Schönkirchen,
Holst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015 EUR
|
31.12.2014 EUR
|
A. Anlagevermögen |
267.202,00 |
268.584,00 |
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
2.113,00 |
3.013,00 |
1. entgeltlich
erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
|
2.113,00 |
3.013,00 |
II. Sachanlagen |
265.089,00 |
265.571,00 |
1. technische
Anlagen und Maschinen |
36.172,00 |
56.329,00 |
2. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
228.917,00 |
209.242,00 |
B. Umlaufvermögen |
563.018,02 |
491.675,99 |
I. Vorräte |
104.848,00 |
64.629,00 |
1. Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe |
50.062,00 |
56.624,00 |
2. unfertige
Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
54.786,00 |
8.005,00 |
II. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
209.642,45 |
213.606,78 |
1. Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen |
97.096,71 |
106.868,90 |
2. sonstige Vermögensgegenstände |
112.545,74 |
106.737,88 |
davon mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.620,00 |
2.180,00 |
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
248.527,57 |
213.440,21 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
7.003,75 |
6.348,64 |
Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
837.223,77
|
766.608,63 |
Passiva
|
|
31.12.2015 EUR
|
31.12.2014 EUR
|
A. Eigenkapital |
686.558,52 |
665.429,68 |
I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
II. Gewinnvortrag |
518.429,68 |
642.531,75 |
III. Jahresüberschuss |
143.128,84 |
-2.102,07 |
B. Rückstellungen |
120.233,60 |
69.250,00 |
1. Steuerrückstellungen |
13.583,60 |
0,00 |
2. sonstige Rückstellungen |
106.650,00 |
69.250,00 |
C. Verbindlichkeiten |
30.431,65 |
31.928,95 |
1. Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen |
22.535,81 |
18.448,98 |
2. sonstige Verbindlichkeiten |
7.895,84 |
13.479,97 |
davon aus Steuern |
6.474,46 |
8.859,01 |
davon im Rahmen
der sozialen Sicherheit |
434,70 |
2.284,41 |
Bilanzsumme,
Summe Passiva |
837.223,77 |
766.608,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB)
und bei
der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederung und
Bewertung
Die Gliederung erfolgte in Anlehnung des Gliederungsschemas gem. § 266 HGB Die
Vorjahreszahlen
sind mit den Zahlen des Geschäftsjahres vergleichbar.
Eine Währungsumrechnung war nicht erforderlich.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Mit
Inkrafttreten
des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz
zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung
nach Art. 67 (4) EGHGB vorgesehen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze
unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften
Gebrauch zu machen. Insbesondere die degressive Abschreibung der betroffenen Vermögensgegenstände
und die Abschreibung des Sammelpostens für Vermögensgegenstände gem. § 6 (2a) EStG
für Anschaffungen bis zum 31.12.2009 werden daher fortgeführt.
Im Einzelnen gelten folgende Bewertungsgrundsätze:
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen (sofern nicht vorstehende
Ausnahmen für „Altfälle“ gelten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
bis zu 150,-- € zzgl. USt werden sofort als Aufwand erfasst.
Die Vorräte werden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern
Anlass dazu besteht, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die angefangenen
Arbeiten werden unter Berücksichtigung der retrograden Methode unter Berücksichtigung
von Abschlägen für Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zu Nennwerten angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit diese nicht unwesentlich sind, nach Maßgabe
des § 250 (1) und (2) gebildet. Vom Wahlrecht des § 250(3) HGB wird ggf. Gebrauch
gemacht.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag bewertet. Hierbei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr unter Zugrundelegung einer moderaten Preissteigerungsschätzung
und unter Berücksichtigung eines ihrer Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungsbetrages
nach Maßgabe des § 253 (2) S. 1 HGB angesetzt. Ggf. berücksichtigen die Steuerrückstellungen
die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die Verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Soweit erforderlich werden passive latente Steuern ausgewiesen. Vom Wahlrecht zum
Ansatz aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht.
Erläuterungen
zu einzelnen Posten der Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf:
Steuern: 6.474,46 € (Vorjahr 8.859,01 €)
im Rahmen der sozialen Sicherheit: 434,70 € (Vorjahr 2.284,41 € )
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden – wie auch
im
Vorjahr- nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von
30.431,65
€ (Vorjahr 31.928,95 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden – wie
auch im Vorjahr- nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (Verrechnungskonto und Darlehen) bestanden
in
Höhe von 62.131,50 € (Vorjahr 53.601,60 €).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von
2.620,--
€ (Vorjahr 2.180,-- €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden – wie auch im Vorjahr- nicht.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und sonstige
finanzielle Verpflichtungen,
die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S.
von
§ 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Ergänzende Angaben
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren Norman Bilio, Kaufmann,
wohnhaft in Blickstedt, sowie Sven Schuchnelski, Stahlbetonbaumeister, wohnhaft in
Blekendorf/ Kaköhl.
Einem Geschäftsführer wurden in 2009 Mitarbeiterdarlehen in Höhe von 10.000,--
€
gewährt, davon wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 720,-- € getilgt, der Restsaldo
beträgt am 31.12.2015 2.180,-- €.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde am 25.4.2016 festgestellt.
Schönkirchen, Holst, am 28.4.2016
Die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.4.2016.
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