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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
für das Geschäftsjahr 2015 TZA Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen im Geschäftsjahr1. In 2015 war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB erfolgt als kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wendet die Gesellschaft die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an. 2. Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss.3. Gliederung:Der Jahresabschluss für das Berichtsjahr ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff HGB aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen4. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.6. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die wirtschaftliche Situation des Betriebes im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Jahresabschluss.7. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.8. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Gründe für außergewöhnliche Abschreibungen lagen nicht vor.9. Für ab dem 01. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit nach § 279 Abs. 2 HGB i. V. mit § 6 Abs. 2 EStG ausnahmslos Gebrauch gemacht. Hiernach wurden die Zugänge des Berichtsjahres mit Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 in voller Höhe als Abgang behandelt.Umlaufvermögen10. Die Bewertung des Warenlagers erfolgte aufgrund der Einkaufspreise abzüglich firmeninterner Abschläge.11. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigung bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist darüber hinaus eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % gebildet worden.Verbindlichkeiten12. In den Rückstellungen ist für alle erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung Vorsorge getroffen worden.13. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.14. Die passiven latenten Steuern wurden gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt zu einem Steuersatz von 30%. 15. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen des Gesellschafters Dr. Hans-Jürgen Gittel an die Gesellschaft enthalten. Die Darlehen werden mit jährlich 2% verzinst.Nürtingen, 06.07.2016gez. Dr. Hans – Jürgen GittelGeschäftsführer
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 54.697,86 EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 47.650,32 EUR.
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2016 festgestellt.