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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
A. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.Die Finanzanlagen wurden mit dem niedrigerem Teilwert angesetzt.Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende, und für die rückwirkende Auflösung des Investitionsabzugsbetrages betreffendes Geschäftsjahr.Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.Latente SteuernDurch die Auflösung des IAB als Grund für die Notwendigkeit einer Steuerlatenz, waren zum 31.12.2011 die latenten Steuern aufzulösen.C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Levin Brunner und Herr Christian LerchMünchen, den 05.08.2016gez. Brunner LevinLerch Christian
gez. Brunner LevinLerch Christian
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2016 festgestellt.