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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der O.R. Lasertechnik GmbH wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Steuerrechts aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 1.000,00 wurden als Sammelposten aktiviert und auf 5 Jahre abgeschrieben.Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Schulden gebildet, soweit dies steuerliche zulässig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.Angaben über die Mitglieder der UnternehmensorganeWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:Y. ResnikGeschäftsführer
Dieburg, den 19.12.2016gez. Y. Resnik
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2016 festgestellt.