RILE Management
und Vertriebs GmbH
Deggendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2015
Bilanz
Aktiva
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31.12.2015 EUR
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31.12.2014 EUR
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A. Anlagevermögen |
306.466,50 |
307.093,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.804,50 |
19.122,50 |
II. Sachanlagen |
301.662,00 |
287.970,50 |
B. Umlaufvermögen |
4.368.920,58 |
4.148.686,86 |
I. Vorräte |
893.357,00 |
670.189,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
3.181.505,46 |
3.345.902,50 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten
und Schecks
|
294.058,12 |
132.595,36 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.679,50 |
5.481,50 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
4.681.066,58
|
4.461.261,36 |
Passiva
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31.12.2015 EUR
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31.12.2014 EUR
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A. Eigenkapital |
1.984.260,41 |
2.069.152,96 |
I. gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
II. Gewinnvortrag |
2.044.152,96 |
1.714.098,89 |
III. Jahresfehlbetrag |
84.892,55 |
-330.054,07 |
B. Rückstellungen |
741.518,92 |
829.165,41 |
C. Verbindlichkeiten |
1.955.287,25 |
1.562.942,99 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.950.174,33 |
1.557.830,07 |
Bilanzsumme, Summe Passiva |
4.681.066,58 |
4.461.261,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RILE Management und Vertriebs GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft hat gem. Art. 75 Abs. 2 EGHGB die §§ 267 und 277
HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.7.2015
angewendet und ist demnach eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB n.F. Die Vergleichbarkeit der im vorliegenden
Jahressabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Umsatzerlöse mit den Umsatzerlösen 2014 ist daher nicht gegeben. Um
eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen werden nachrichtlich gem. Art.
75 Abs. 2 S. 3 EGHGB in Verbindung mit § 277 Abs. 1 S. 1 HGB n.F.
die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2014 mit Euro 20.865.195,80
angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immateriellen Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände angesetzt und linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt
in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von
mehr als Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden wegen untergeordneter
Bedeutung ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von fünf
Jahren gleichmäßig abgeschrieben wird.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Den Anschaffungskosten wurden gleitende Durchschnittspreise zugrunde
gelegt. In den Herstellungskosten sind Materialkosten, Fertigungskosten,
die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Gemeinkostenzuschläge
berücksichtigt. Durch Gegenüberstellung der Verkaufspreise unter Berücksichtigung
des geschätzten Fertigungsgrades und der Herstellungskosten wurde
eine verlustfreie Bewertung erreicht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug,
erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungsätze verwendet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Die Gesellschaft hat vom Ansatzwahlrecht für sich insgesamt ergebende
aktive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht Gebrauch
gemacht.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die
Beträge haben Forderungscharakter.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 5.112,92.
Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeintschaft
Gemäß dem Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
zwischen dem Unternehmen und Frau Manuela Radlsbeck steht der stillen
Gesellschafterin ein Gewinnanteil von Euro 767,00 zu.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten
gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die
folgenden finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse zu
vermerken:
Die HypoVereinsbank AG, Filiale Deggendorf, hat den Firmen
RILE Management und Vertriebs GmbH, RILE Zerspanungstechnologie und
Montage LESSER GmbH & Co KG und RILE Roboterund Anlagentechnik
GmbH als Gesamtschuldner folgende Darlehen ausgereicht:
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KfW-Darlehen über EUR 1.800.000,00,
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LfA-Darlehen über EUR 1.000.000,00,
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LfA-Darlehen über EUR 3.130.000,00
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LfA-Darlehen über EUR 2.000.000,00.
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Zum 31.12.2015 valutierten diese Darlehen mit EUR 5.587.500,00.
Die Commerzbank AG, Filiale Regensburg, hat den Firmen RILE
Zerspanungstechnologie und Montage Lesser GmbH & Co KG, RILE Roboter
und Anlagentechnik und RILE Management und Vertriebs GmbH insgesamt
einen Darlehensrahmen von zur wahlweisen Ausnutzung als Kredit oder
Avale in Höhe von EUR 1.000.000,00 zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten
Firmen, somit auch die Firma RILE Management und Vertriebs GmbH haften
gesamtschuldnerisch für den von den vorgenannten Firmen in Anspruch
genommenen Kredit. Dieses Kreditinstitut hat im Jahr 2014 der RILE
Zerspanungstechnologie und Montage Lesser GmbH & CO KG ein zweckgebundenes
Ratentilgungsdarlehen in Höhe von EUR 3.000.000,00 zur Verfügung gestellt,
das zum 31.12.2015 mit EUR 2.437.500,00 valutiert war. Die Firmen
RILE Roboter und Anlagentechnik GmbH und RILE Management und Vertriebs
GmbH haften für die Erfüllung der Darlehensnehmerin aus diesem Darlehensvertrag
als Gesamtschuldner im Wege des Schuldbeitritts.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise
durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt besichert.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch Herrn Dipl.-Ing. Peter Radlsbeck geführt.
gez. P. Radlsbeck, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen
Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
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