CINTEG AG
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
Bilanz
Aktiva
|
31.3.2016 EUR
|
31.3.2015 EUR
|
A. Anlagevermögen |
261.172,15 |
258.391,88 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.768,00 |
3.408,00 |
II. Sachanlagen |
20.560,35 |
20.555,43 |
III. Finanzanlagen |
234.843,80 |
234.428,45 |
B. Umlaufvermögen |
1.981.301,27 |
1.211.093,48 |
I. Vorräte |
146.645,93 |
170.819,01 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.574.188,99 |
919.074,82 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
260.466,35 |
121.199,65 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
23.696,15 |
6.341,49 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
2.266.169,57
|
1.475.826,85 |
Passiva
|
|
|
|
31.3.2016 EUR
|
31.3.2015 EUR
|
A. Eigenkapital |
736.741,42 |
731.968,18 |
I. gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt |
-10.000,00 |
-10.000,00 |
III. eingefordertes Kapital |
240.000,00 |
240.000,00 |
IV. Kapitalrücklage |
366.004,71 |
366.004,71 |
V. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
VI. Gewinnvortrag |
15.963,47 |
14.065,76 |
VII. Jahresüberschuss |
64.773,24 |
61.897,71 |
B. Rückstellungen |
186.789,11 |
188.468,44 |
C. Verbindlichkeiten |
1.342.639,04 |
555.390,23 |
Bilanzsumme, Summe Passiva |
2.266.169,57 |
1.475.826,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des AktG beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen AG
gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§
288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze
/ Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber
dem Vorjahr nicht.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251
HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis
am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar
war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.
Ford. aus Lieferungen
u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten
Steuern.
Pensionsrückstellungen
Pensionsverpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
ermittelt.
Währungsumrechnung
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.
Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs
ihres
Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen geänderter Wechselkurse Umbewertungserfordernisse
ergeben haben, wurden diese im Jahresabschluss erfasst.
Erläuterungen
zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zur Aktivseite
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Angaben zur Passivseite
Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Rechnungszinssatz |
4,24 |
% |
erwartete Gehaltsdynamik |
0,00 |
% |
erwartete Rentendynamik |
0,00 |
% |
Fluktuation |
0,00 |
% |
zugrunde gelegte Sterbetafel |
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck |
|
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
31.03.2016 |
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen |
77.441,00 |
EUR |
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB |
56.443,38 |
EUR |
fortgeschriebene Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB |
56.443,38 |
EUR |
Für die Saldierung von Zinserträgen aus Deckungsvermögen in Form einer insolvenzgesicherten
Rückdeckungsversicherung mit verrechnungsfähigen Zinsaufwendungen aus der Abzinsung
von Pensionsrückstellungen wurden folgende Werte ermittelt:
|
31.03.2016 |
Zinserträge § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB |
398,06 |
EUR |
Zinsaufwendungen § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB |
335,00 |
EUR |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag
in Höhe von 759.305,72 EUR.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Für die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Für ein Tochterunternehmen bestehen Bankbürgschaften in Höhe von 108.000,00 EUR.
Weitere finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch
keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
Ergänzende Angaben
Mitglieder des Vorstands
Familienname |
Vorname |
|
Vertretungsbefugnis |
Sieber |
Roland |
Vorsitzender |
allein, befreit von Beschränkungen gemäß § 181 BGB |
Meyer |
Benno |
|
allein, befreit von Beschränkungen gemäß § 181 BGB |
Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Familienname |
Vorname |
|
Roos |
Heinz |
Vorsitzender |
Adelmann |
Günther |
stellvertretender Vorsitzender |
Wahl |
Wilhelm |
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Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.6.2016.
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