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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RILE Management und Vertriebs GmbH
Deggendorf
Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 08.02.2017
 
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RILE Management und Vertriebs GmbH

Deggendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 306.466,50 307.093,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.804,50 19.122,50
II. Sachanlagen 301.662,00 287.970,50
B. Umlaufvermögen 4.368.920,58 4.148.686,86
I. Vorräte 893.357,00 670.189,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.181.505,46 3.345.902,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 294.058,12 132.595,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.679,50 5.481,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.681.066,58 4.461.261,36

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 1.984.260,41 2.069.152,96
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.044.152,96 1.714.098,89
III. Jahresfehlbetrag 84.892,55 -330.054,07
B. Rückstellungen 741.518,92 829.165,41
C. Verbindlichkeiten 1.955.287,25 1.562.942,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.950.174,33 1.557.830,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.681.066,58 4.461.261,36

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RILE Management und Vertriebs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft hat gem. Art. 75 Abs. 2 EGHGB die §§ 267 und 277 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.7.2015 angewendet und ist demnach eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB n.F. Die Vergleichbarkeit der im vorliegenden Jahressabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse mit den Umsatzerlösen 2014 ist daher nicht gegeben. Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen werden nachrichtlich gem. Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB in Verbindung mit § 277 Abs. 1 S. 1 HGB n.F. die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2014 mit Euro 20.865.195,80 angegeben.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immateriellen Anlagenwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände angesetzt und linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von mehr als Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden wegen untergeordneter Bedeutung ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben wird.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Den Anschaffungskosten wurden gleitende Durchschnittspreise zugrunde gelegt. In den Herstellungskosten sind Materialkosten, Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Durch Gegenüberstellung der Verkaufspreise unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigungsgrades und der Herstellungskosten wurde eine verlustfreie Bewertung erreicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungsätze verwendet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Gesellschaft hat vom Ansatzwahlrecht für sich insgesamt ergebende aktive latente Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht Gebrauch gemacht.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 5.112,92.

Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeintschaft

Gemäß dem Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen dem Unternehmen und Frau Manuela Radlsbeck steht der stillen Gesellschafterin ein Gewinnanteil von Euro 767,00 zu.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Die HypoVereinsbank AG, Filiale Deggendorf, hat den Firmen RILE Management und Vertriebs GmbH, RILE Zerspanungstechnologie und Montage LESSER GmbH & Co KG und RILE Roboterund Anlagentechnik GmbH als Gesamtschuldner folgende Darlehen ausgereicht:

KfW-Darlehen über EUR 1.800.000,00,

LfA-Darlehen über EUR 1.000.000,00,

LfA-Darlehen über EUR 3.130.000,00

LfA-Darlehen über EUR 2.000.000,00.

Zum 31.12.2015 valutierten diese Darlehen mit EUR 5.587.500,00.

Die Commerzbank AG, Filiale Regensburg, hat den Firmen RILE Zerspanungstechnologie und Montage Lesser GmbH & Co KG, RILE Roboter und Anlagentechnik und RILE Management und Vertriebs GmbH insgesamt einen Darlehensrahmen von zur wahlweisen Ausnutzung als Kredit oder Avale in Höhe von EUR 1.000.000,00 zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Firmen, somit auch die Firma RILE Management und Vertriebs GmbH haften gesamtschuldnerisch für den von den vorgenannten Firmen in Anspruch genommenen Kredit. Dieses Kreditinstitut hat im Jahr 2014 der RILE Zerspanungstechnologie und Montage Lesser GmbH & CO KG ein zweckgebundenes Ratentilgungsdarlehen in Höhe von EUR 3.000.000,00 zur Verfügung gestellt, das zum 31.12.2015 mit EUR 2.437.500,00 valutiert war. Die Firmen RILE Roboter und Anlagentechnik GmbH und RILE Management und Vertriebs GmbH haften für die Erfüllung der Darlehensnehmerin aus diesem Darlehensvertrag als Gesamtschuldner im Wege des Schuldbeitritts.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalt besichert.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dipl.-Ing. Peter Radlsbeck geführt.

 

gez. P. Radlsbeck, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.