Ingenieurbüro
Hampe GmbH
Sankt Augustin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.11.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011 EUR
|
14.11.2011 EUR
|
A. Anlagevermögen |
801,00 |
0,00 |
I. Sachanlagen |
801,00 |
0,00 |
B. Umlaufvermögen |
11.993,64 |
0,00 |
I. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände |
287,79 |
0,00 |
II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
11.705,85 |
0,00 |
Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.794,64
|
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011 EUR
|
14.11.2011 EUR
|
A. Eigenkapital |
11.375,04 |
0,00 |
I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
II. nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
III. eingefordertes
Kapital |
12.500,00 |
0,00 |
IV. Kapitalrücklage |
1.010,00 |
0,00 |
V. Jahresfehlbetrag |
2.134,96 |
0,00 |
B. Rückstellungen |
1.080,00 |
0,00 |
C. Verbindlichkeiten |
339,60 |
0,00 |
Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.794,64 |
0,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2011
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB
nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen
der §§ 274a, 276 und 288 in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz
4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur
Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden
linear
pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich
begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen
Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu €
410,00
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
/ Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der
Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen
mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in
den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen
Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr |
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
|
Vorjahr |
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
287,79 |
287,79 |
0 |
0 |
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist zur Hälfte
eingezahlt.
Verbindlichkeiten
|
Bilanzjahr |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre |
Verbindlichkeiten |
339,60 |
339,60 |
0 |
|
Vorjahr |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre |
Verbindlichkeiten |
0 |
0 |
0 |
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
von € 339,60 enthalten.
Haftungsverhältnisse
Keine.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Markus Hampe.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses
nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.11.2012.
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