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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
3D-Labs GmbH
St. Georgen im Schwarzwald
Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 16.02.2017
 
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3D-Labs GmbH

St. Georgen im Schwarzwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 177.548,20 267.354,20
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 905,20 905,20
II. Sachanlagen 176.643,00 266.449,00
B. Umlaufvermögen 202.982,87 50.621,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.103,98 40.137,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.878,89 10.484,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.555,83 13.655,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 383.086,90 331.631,36

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 85.887,40 26.209,07
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 3.790,93 -27.708,82
III. Jahresüberschuss 59.678,33 -31.499,75
B. Rückstellungen 9.919,60 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 264.067,98 287.234,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 49.267,97 22.395,59
D. Passive latente Steuern 23.211,92 11.187,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 383.086,90 331.631,36

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Es galten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Aus den Altbeständen (bis einschließlich 31.12.2010) wurden die Abschreibungen unter Beibehaltung von Abschreibungsmethoden und -ansätze kontinuierlich fortgeführt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für zwei Inventare erfolgte aufgrund dauernder Wertminderung eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Der Stichtagswert dieser Maschinen ist in den Anschaffungskosten der im Mai 2015 angeschafften Maschine gleichen Typs widergespiegelt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Für die Berechnung wurde das Teilwertverfahren und die Sterbetafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Der zugrunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt 3,89 % p.a.. Erwartete Lohn- u. Gehaltssteigerungen sowie erwartete Steigerungen der laufenden Leistungen wurden jeweils mit 0 % berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung und der Vermögenswert (beizulegender Wert) betragen jeweils 3.436,00 EUR.

Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle vorliegenden erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu der Laufzeit des Werts von Forderungen und Verbindlichkeiten

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 49.267,97 (Vorjahr: EUR 22.395,59).


Sonstige Angaben

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift der Geschäftsführung
St. Georgen, 26.10.2016        gez. Gerhard Duda            Maurice Scheer
 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2016 festgestellt.