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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.Der Jahresabschluss des Berichtsjahres wurde gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung einer teilweisen Verwendung des Jahresüberschusses aufgestellt. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen des Berichtsjahres mit den Vorjahreszahlen ist im Bereich des Eigenkapitals, da im Vorjahr der Jahresabschluss vor Ergebnisverwendung aufgestellt wurde, nur eingeschränkt gegeben.Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze2.1. Immaterielle VermögensgegenständeDie Bewertung der Wirtschaftsgüter erfolgt mit Anschaffungskosten nach Abzug linearer Abschreibung unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.2.2. SachanlagenTechnische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und GeschäftsausstattungDie Bewertung der Wirtschaftsgüter erfolgt mit Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 410,00 nicht übersteigen, im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurde in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 gem. § 6 Abs. 2 a EStG ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Der Sammelposten ist handelsrechtlich von untergeordneter Bedeutung.2.3. Finanzanlagen Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit niedrigen beizulegenden Werten angesetzt.2.4. VorräteDie Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten.Die unfertigen Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad bewertet.2.5. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberechtigung in Höhe von 1 % der Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.2.6. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDie liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.2.7. PensionsrückstellungenIn Übereinstimmung mit den Regeln IAS 19 wird als Bewertungsverfahren die „Projected Unit Credit Method“ (PUC-Methode) angewandt. Der Bewertung zugrundegelegt sind die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und ein Rechnungszins in Höhe von 3,89 % (Folgebewertung). Dabei wurde der Gehaltstrend mit 1,00 % und der Rententrend mit 2,00 % p.a. angenommen.Das verrechnete Deckungsvermögen wurde mit dem Zeitwert = Anschaffungskosten angesetzt.2.8. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. 2.9. VerbindlichkeitenDer Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag.3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen gegen GesellschafterForderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 342.863,56 (Vj. EUR 143.986,86). 3.2. PensionsrückstellungenGemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte die Verrechnung von Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten (= Zeitwert) in Höhe von EUR 350.941,00, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtungen beträgt EUR 578.577,00. 3.3. Sonderposten für Zuschüsse und ZulagenDer Ausweis erfolgt gemäß § 265 Abs. 5 HGB.Die von der Sächsischen AufbauBank (SAB) ausgezahlte Zuschüsse zur Finanzierung des Anlagevermögens werden als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Sonderposten berücksichtigt den Teil der Anschaffungskosten, der mit Fördermitteln angeschafften Anlagegegenstände, der sich zum Bilanzstichtag nicht erfolgswirksam ausgewirkt hat. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgte gemäß den zu Grunde liegenden Nutzungsdauern. 3.4. Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafterVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 305.067,40 (Vj. EUR 0,00). 4. Sonstige Angaben OrganeAls Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt:
Dresden, im Juni 2016gez. Detlef KistenmacherGeschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2016 festgestellt.