BigRep GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktiva
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31.12.2015 |
31.12.2014 |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
A. Anlagevermögen |
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte |
617.300,00 |
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258.200,00 |
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2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte
und Werte
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43.908,00 |
661.208,00 |
32.642,00 |
290.842,00 |
II. Sachanlagen |
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1. Technische Anlagen und Maschinen |
101.236,00 |
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54.566,00 |
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2. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung |
126.542,00 |
227.778,00 |
46.134,00 |
100.700,00 |
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888.986,00 |
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391.542,00 |
B. Umlaufvermögen |
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I. Vorräte |
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1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
16.000,00 |
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16.200,00 |
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2. Fertige Erzeugnisse und Waren |
172.096,75 |
|
0.00 |
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3 Geleistete Anzahlungen |
50.000,00 |
238.096,75 |
66.325,00 |
82.525,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
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1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
132.415,61 |
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13.250,00 |
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2. Sonstige Vermögensgegenstände |
124.620,26 |
257.035,87 |
453.396,36 |
466.646,36 |
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
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1.664.139,17 |
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59.948,49 |
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2.159.271,79 |
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609.119,85 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
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5.816,84 |
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10.036,87 |
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3.054.074,63
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1.010.698,72 |
Passiva
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31.12.2015 |
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31.12.2014 |
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EUR |
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EUR |
A. Eigenkapital |
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I. Gezeichnetes Kapital |
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68.429,00 |
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38.005,00 |
II. Kapitalrücklage |
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5.672.083,79 |
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1.415.538,62 |
III. Verlustvortrag |
|
-885.545,36 |
|
0,00 |
IV. Jahresfehlbetrag |
|
-2.888.406,45 |
|
-885.545,36 |
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1.966.560,98 |
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567.998,26 |
B. Rückstellungen |
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Sonstige Rückstellungen |
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222.339,51 |
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40.962,52 |
C. Verbindlichkeiten |
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1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
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163.063,43 |
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14.850,18 |
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
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107.608,13 |
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190.574,49 |
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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493.495.45 |
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118.183,48 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten |
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101.007,13 |
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78.129,79 |
- davon aus Steuern EUR 38.160,94 (i. Vj. EUR 15.402,78)- |
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- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 746,64
(i. Vj. EUR 6.619,19) - |
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865.174,14 |
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401.737,94 |
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3.054.074,63 |
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1.010.698,72 |
Anhang für das Geschäftsjahr
2015
Die BigRep GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr umfasst erstmals das gesamte Kalenderjahr, nach dem Rumpfgeschäftsjahr
im Vorjahr vom 10. Januar bis zum 31. Dezember 2014.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Fortbestand der Gesellschaft ist von der künftigen Bereitstellung finanzieller
Mittel abhängig. Da wir davon ausgehen, diese finanzielle Unterstützung von Seiten
der Gesellschafter zu erhalten, wurde der vorliegende Jahresabschluss gemäß §§ 242
ff. und §§ 264 ff. HGB und unter der Annahme aufgestellt, dass die Gesellschaft ihre
Geschäftstätigkeit fortführt.
Im Berichtsjahr wurde das Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Anspruch genommen. Diese
wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und Abs. 2a HGB bewertet. In die Herstellungskosten
wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) einbezogen.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit
den
Anschaffungskosten angesetzt. Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
(wie oben definiert) angesetzt. Soweit die Anlagegegenstände abnutzbar sind, wurden
die Ansätze nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, die im Wesentlichen
den steuerrechtlich zulässigen AfA-Höchstsätzen entsprechen, vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten (wie oben definiert)
angesetzt.
Sofern die beizulegenden Zeitwerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Die Herstellungskosten wurden gemäß § 255 Abs. 2 HGB ermittelt. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen (§ 255 Abs. 2 Satz
2 HGB) einbezogen.
Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung
aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Darüber hinaus
wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten
abgegrenzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestehen, werden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem, ihrer
Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs bzw. bei Forderungen mit dem
niedrigeren und bei Verbindlichkeiten mit dem höheren Stichtagskurs umgerechnet. Bei
einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde der Devisenkassamittelkurs gemäß
§ 256a HGB angesetzt.
Aktive und passive latente Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten der Handels- und der Steuerbilanz werden saldiert
dargestellt. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung wird nicht als
aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Die passiven latenten Steuern entfallen
auf die selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände, die aktiven latenten
Steuern auf die steuerlichen Verlustvorträge.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt TEuro
0.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten (sonstige) Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 434 mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr).
Neben dem im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen (TEuro 30) erfolgten
Barzuzahlungen
und Einlagen von Rückzahlungsbeträgen aus Darlehensverträgen in die Kapitalrücklage
nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEur 4.257.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Barausgleich
aufgesetzt. Zur Umsetzung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms haben die Gesellschafter
Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt EUR 4.481,00 auf einen Treuhänder übertragen.
Die aufschiebend bedingte Verwertung dieser Anteile dient der Freistellung der Gesellschaft
von den Zahlungsansprüchen der Berechtigten. Da damit eine wirtschaftliche Belastung
der Gesellschaft zum Bilanzstichtag nicht vorliegt wird eine Rückstellung zum Abschlussstichtag
nicht bilanziert. Daneben haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch für die Ansprüche
auf Barausgleich.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten
in Höhe von TEuro 138 sowie Rückstellungen für eventuelle Gewährleistungsansprüche
in Höhe von Teuro 36.
Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 55 (Vorjahr: TEuro 52) bestehen gegenüber
Gesellschaftern (Mitzugehörigkeitsvermerk).
Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten |
Gesamt |
davon mit einer Restlaufzeit
von |
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1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
über 5 Jahre |
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TEuro |
TEuro |
TEuro |
TEuro |
aus/gegenüber |
|
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- Kreditinstituten |
163 |
2 |
161 |
0 |
Vorjahr |
15 |
2 |
13 |
0 |
- Erhaltene Anzahlungen |
108 |
108 |
0 |
0 |
Vorjahr |
191 |
191 |
0 |
0 |
- Lieferungen und Leistungen |
493 |
493 |
0 |
0 |
Vorjahr |
118 |
118 |
0 |
0 |
- Sonstige |
101 |
101 |
0 |
0 |
Vorjahr |
78 |
78 |
0 |
0 |
Summe |
865 |
704 |
161 |
0 |
Vorjahr |
402 |
389 |
13 |
0 |
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt
TEuro 617 (Vorjahr: TEuro 258) und resultiert aus der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Abschreibungen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf selbstgeschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEuro 145 sowie auf entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEuro 7.
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen TEuro 1 (Vorjahr: TEuro 0), die
entsprechenden
Aufwendungen TEuro 13 (Vorjahr: TEuro 1).
Sonstige Angaben
Geschäftsführer:
Herr Lukas Oehmigen, Berlin (bis 22. Mai 2015) (CTO)
Herr René Gurka, Osnabrück (CEO)
Herr Dr. Stephan Beyer, Berlin (seit 11. März 2015) (CFO)
Berlin, 26. Mai 2016
René
Gurka
Dr.
Stephan Beyer
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