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Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Kegelmann Technik GmbH
Rodgau
Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 07.12.2016
 
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Kegelmann Technik GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 1.749.899,97 2.099.343,42
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 155.785,50 158.372,50
II. Sachanlagen 1.442.739,00 1.796.251,10
III. Finanzanlagen 151.375,47 144.719,82
B. Umlaufvermögen 2.507.774,27 2.443.700,53
I. Vorräte 229.290,03 273.112,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.665.546,66 2.146.773,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.294,10 57.815,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 612.937,58 23.814,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.726,38 41.096,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.323.400,62 4.584.140,90

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 2.777.809,80 2.769.174,18
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 26.075,89
II. Gewinnrücklagen 2.500.000,00 2.000.000,00
III. Bilanzgewinn 247.809,80 743.098,29
davon Gewinnvortrag 743.098,29 707.437,21
B. Rückstellungen 762.479,64 727.432,85
C. Verbindlichkeiten 783.111,18 1.087.533,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 783.111,18 1.087.533,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.323.400,62 4.584.140,90

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 HGB vermittelt der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.

Ver­än­derungen und Abweichungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlust­rechnung, der Vergleichbarkeit und der angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben sich nicht ergeben.

B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).

Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden ange­wendet:

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear ent­spre­chend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschrei­bungen, angesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine Wert­aufholung bei Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Bei diesen Vermögensgegenständen handelt es sich um Planvermögen, das auschließlich der Besicherung der Pensionszusage dient.

Der Ansatz der Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen entspricht der Aktivwertmitteilung der Ver­sicherungs­gesellschaft, es sei denn, es handelt sich um ausschließlich der Besicherung von Pensionszusagen dienendes Planvermögen. Planvermögen wurde mit der entsprechenden Pensionsrückstellung saldiert, so dass sich ein Aktivposten in der Bilanz nur bei einem positiv übersteigenden Betrag der Rückdeckungsansprüche über die Pensionszusagen ergibt.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Her­stellungs­kosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Sofern die Tageswerte am Bilanz­stich­tag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Erfassung der Vorräte erfolgte durch körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag.

Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten, soweit nicht zur Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ein niedrigerer Wertansatz geboten war. Die Herstellungskosten entsprechen den nach § 255 Abs.2 S.2 HGB aktivierungsfähigen Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet worden.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zur Abdeckung des allgemeinen Forderungs­aus­fallrisikos eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Ansatz der Wertberichtigungen erfolgte aktivisch als Korrekturposten zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des HGB gebildet.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprechend der handels­recht­lichen Vorschriften zum Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgezinst.

Für Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen zum Erfüllungsbetrag gebildet. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Soweit ausschließlich der Besicherung von Pensionszusagen dienendes Planvermögen vorhanden ist, wurde dies mit der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen saldiert.

Es wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 HGB Gebauch gemacht und der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre für die Abzinsung der Altersversorgungsverpflichtungen angenommen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag) passiviert.

C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Anlagevermögen

Die in der Bilanz zum 31.12.2015 ausgewiesenen Posten sind in der "Entwicklung des Anlagevermögens" gesondert dargestellt (§ 268 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich nach Art und Restlaufzeit wie folgt:
  

Art der Forderung zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
 
31.12.2015
 
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
 
TEuro
TEuro
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen
1.342,8
1.342,8
0,0
sonstige Vermögensgegenstände
322,8
283,5
39,3
Summe
1.665,6
1.626,3
39,3



Eigenkapital

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der Geschäftsleitung aufgestellt, so dass in der Bilanz die gesonderte Angabe des Gewinnvortrags nicht vorzunehmen war.

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach den vorliegenden Gutachten der SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement GmbH gebildet. Dabei wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

Berechnungsverfahren: projected unit credit method;

durchschnittlicher Marktzins: 4,31 %; 10-jähriger Durchschnittszinssatz

erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %;

zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafeln von 2005 G; Prof. Dr. Klaus Heubeck.


Rückstellungen für Altersvorsorgezusagen wurden mit den der Rückdeckung von Altersvorsorgezusagen dienenden Vermögenswerten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, verrechnet. Der Verrechnung liegen folgende Werte zugrunde:

Anschaffungskosten Rückdeckung
Zeitwert Rückdeckung
Erfüllungsbetrag Altersvorsorgezusage
verrechneter Aufwand
verrechneter Ertrag
€ 184.663,11
€ 199.185,28
€ 743.510,00
€ 78.915,00
€ 1.993,00



Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Art und Restlaufzeit wie folgt:
  

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2015
 
kleiner 1 J.
größer 1 Jahr
 
TEuro
TEuro
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen
258,4
258,4
0,0
gegenüber Gesellschaftern
109,4
109,4
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
415,3
415,3
0,0
Summe
783,1
783,1
0,0


D. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und zur Ergebnisverwendung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Weiterer Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.

E. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB in Höhe von ca. 3,8 Millionen Euro aus begebenen Bürgschaften.

Darüber hinaus bestanden am Bilanzstichtag keine berichtsrelevanten Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im gesamten Geschäftsjahr von Herrn Stephan Kegelmann, Dipl. Ing., wahrgenommen.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im Handelsregister eingetragen.

Umfang der Ausschüttungssperre (Angaben gem. § 285  Satz 1 Nr. 28 HGB)

Ausschüttungssperre gesamt:  65.011,00 €
davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens:  0,00 €
davon auf aktive latente Steuern:  0,00 €
davon auf Aktivierung von Vermögensgegenstände zum beizulegenden Zeitwert:  0,00 €
davon auf Differenz Pensionsgutachten durch zehn Jahresdurchnittsbewertung 65.011,00 €


F. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss des laufenden Jahres wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zusam­men­gefasst.

Ein Teilbetrag von Euro 500.000,00 wird den Gewinnrücklagen zugeführt.

Der entstandene Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.


 

63110 Rodgau-Jügesheim, den 25. August 2016







                                                                           

(Stephan Kegelmann)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2016 festgestellt.